Liebe Hundesportfreunde,

 

seit dem 03.04.2022 gilt auf dem gesamten Trainingsgelände folgendes:


Anzahl der zulässigen Personen (Kontaktbeschränkung): 

  • Die Sportausübung im Innenbereich sowie auf Außensportanlagen ist in unbegrenzter Anzahl zulässig.
  • Die Sportausübung außerhalb von Sportanlagen (also im öffentlichen Raum) ist zulässig.

 

Art der Sportausübung (Sportarten, Training/Wettkampf) 

  • Sportausübung von Individual- und Mannschaftssportarten auch mit Kontakt.
  • Training und Wettkampf sind zulässig

 

Testpflicht (§ 2 Abs. 3): 

  • Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außenbereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Ausnahmen von der Testpflicht:
    - keine Testpflicht für Minderjährige
    - keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene Personen
  • Ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-Test ist ausreichend (§ 2 Abs. 3 Satz 2).
  • Sonderregelung bei Wettkämpfen und Turnieren:
    Im Einvernehmen mit dem Gastverein können die Testungen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 auch bereits vor der Abreise durch den anreisenden Verein verantwortlich durchgeführt werden.

 

Kontakterfassung:

  • keine Pflicht zur Kontakterfassung

 

Zuschauerinnen und Zuschauer:

  • Bei der Ausrichtung von Veranstaltungen im Amateur- und Freizeitsport sowie im Profi- und Spitzensport sind Zuschauerinnen und Zuschauer nach Maßgabe des § 4 zulässig. Informationen zu den für Veranstaltungen geltenden Regelungen finden Sie unter dem Reiter „Veranstaltungen“.


Maskenpflicht:

  • Keine Maskenpflicht


Für weitere Fragen stehen wir euch jeder Zeit zur Verfügung.


Sobald es Änderungen gibt, werden wir dies hier oder auf Facebook bekanntgeben.