Liebe Hundesportfreunde,
seit dem 03.04.2022 gilt auf dem gesamten Trainingsgelände folgendes:
Anzahl der zulässigen Personen (Kontaktbeschränkung):
- Die Sportausübung im Innenbereich sowie auf Außensportanlagen ist in unbegrenzter Anzahl zulässig.
- Die Sportausübung außerhalb von Sportanlagen (also im öffentlichen Raum) ist zulässig.
Art der Sportausübung (Sportarten, Training/Wettkampf)
- Sportausübung von Individual- und Mannschaftssportarten auch mit Kontakt.
- Training und Wettkampf sind zulässig
Testpflicht (§ 2 Abs. 3):
- Es gilt die Testpflicht beim Sport im Innen- und Außenbereich. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Ausnahmen von der Testpflicht:
- keine Testpflicht für Minderjährige
- keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene Personen - Ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-Test ist ausreichend (§ 2 Abs. 3 Satz 2).
- Sonderregelung bei Wettkämpfen und Turnieren:
Im Einvernehmen mit dem Gastverein können die Testungen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 auch bereits vor der Abreise durch den anreisenden Verein verantwortlich durchgeführt werden.
Kontakterfassung:
- keine Pflicht zur Kontakterfassung
Zuschauerinnen und Zuschauer:
- Bei der Ausrichtung von Veranstaltungen im Amateur- und Freizeitsport sowie im Profi- und Spitzensport sind Zuschauerinnen und Zuschauer nach Maßgabe des § 4 zulässig. Informationen zu den für Veranstaltungen geltenden Regelungen finden Sie unter dem Reiter „Veranstaltungen“.
Maskenpflicht:
- Keine Maskenpflicht
Für weitere Fragen stehen wir euch jeder Zeit zur Verfügung.
Sobald es Änderungen gibt, werden wir dies hier oder auf Facebook bekanntgeben.
